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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der HCL-Lab GmbH für die Erbringung von Beratungs-,
Zertifizierungs- und sonstigen Dienstleistungen (AGB)

Stand: 01.05.2007 (Änderungen vorbehalten)

 

  01. Geltungsbereich, Ergänzende Vertragsbedingungen
01.1 Die AGB der HCL-Lab GmbH (im Folgenden „HCL-Lab“
genannt) finden auf alle Vertragsbeziehungen mit
Auftraggebern (im Folgenden „Kunden“ genannt) Anwendung
und gelten als Vertragbestandteil, soweit nicht etwas anderes
schriftlich vereinbart ist. Die AGB gelten ohne ausdrückliche
Vereinbarung und auch für künftige Vertragsbeziehungen.
01.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende,
ergänzende oder entgegenstehende AGB eines Kunden werden
nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die HCL-Lab
ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
Dieses Zustimmungserfordernis gilt ohne Ausnahme, auch
dann, wenn die HCL-Lab in Kenntnis der AGB eines Kunden
eine Leistung an diesen vorbehaltlos ausführt. Mündliche
Abreden sind nicht getroffen.
01.3 Erfüllungsort für alle Leistungen sind die Geschäftsräume
der HCL-Lab oder eine Zweigniederlassung unter der jeweils
aktuellen Anschrift, soweit nicht etwas anderes schriftlich
vereinbart ist. Gerichtsstand ist Berlin.
01.4 Nur Geschäftsführer und Prokuristen der HCL-Lab sind
berechtigt, von diesen AGB abweichende Leistungsbedingungen
jeder Art zu vereinbaren. Dies bedarf ebenfalls der Schriftform.

02. Leistungen, Termine
02.1 Die HCL-Lab erbringt aufgrund gesonderter Beauftragung
durch den Kunden diverse Beratungs-, Zertifizierungs- und
sonstige Dienstleistungen im IT-Bereich.  
02.2 Die im Einzelfall von der HCL-Lab zu erbringenden
Leistungen, Ziele und Termine werden in Form einer
schriftlichen Beauftragung des Kunden vorgegeben und gelten
ausschließlich durch schriftliche Auftragsbestätigung der HCL-
Lab als angenommen. Soweit verbindliche Termine vereinbart
wurden, kommt die HCL-Lab nicht ohne schriftliche Mahnung
des Kunden in Verzug.
02.3 Termine und Leistungszusagen der HCL-Lab verstehen
sich vorbehaltlich rechtzeitiger Überlassung erforderlicher
Hardware, Software, Komponenten, usw. durch den Kunden.
Bei Verzug durch den Kunden verlängert sich die
Ausführungsfrist der HCL-Lab unbeschadet ihrer Rechte um die
Zeit des Verzuges.
02.4 Die Durchführung der vereinbarten Leistungen bzw.
Teilleistungen werden dem Kunden durch die HCL-Lab in Form
von Reports in vereinbarten Zeitabständen, anderenfalls
Wöchentlich per E-Mail bekannt gegeben. Diese Reports
beinhalten mindestens folgende Informationen: Kunde,
Auftragsnummer, Leistungsbeginn, Leistungsart, zur Verfügung
gestellte Hardware, Software oder Komponenten,
Ereignisbericht (z.B. normaler Testlauf, Erfolgreicher Abschluss
eines Tests, Störung, Abbruch, Pause zur Fehlersuche, usw.),
ggf. Empfehlung einer Maßnahme (Einleitung durch die HCL-
Lab bzw. den Kunden), Termin zur Wiedervorlage des Reports,
ggf. Lösungsvorschlag zur Fehlerbehebung, Dateianhänge
(Testreports, Fehlerberichte, Screenshots, usw.).
02.5 Ein Kundenauftrag ist mit dem Erreichen der vereinbarten
Ziele, bzw. der Feststellung und Dokumentation der
Unmöglichkeit des Erreichens der Ziele und erfolgter Übergabe
an den Kunden erfüllt. Weitergehende Leistungen sind nicht
Vertragsbestandteil, soweit nicht etwas Abweichendes
schriftlich vereinbart ist. Die Form der Übergabe wird im
Einzelfall vereinbart, anderenfalls erfolgt die Übergabe
schriftlich und/ oder in Form eines Datenträgers (Logfiles,
Dokumentationen, usw.) per Zustellung an den Kunden. Die
HCL-Lab behält sich die Berechnung von Teilleistungen vor.
02.6 Werden während der Durchführung des Auftrages
Zielvorgaben neu definiert (z.B. bei WHQL durch Microsoft®, bei
CE, GS durch den Gesetzgeber, usw.), so ergeben sich daraus
keine neuen oder weiterführenden Ansprüche des Kunden.
02.7 Tritt ein Kunde aus Gründen, die die HCL-Lab nicht zu
vertreten hat vom Vertrag zurück, so hat Dieser den bereits
entstandenen Aufwand zu begleichen. Im Zweifel beträgt die
Höhe des Aufwandes 50% vom vereinbarten Auftragswert.

03. Angebote, Vertragsschluss
03.1 Die Angebote der HCL-Lab verstehen sich freibleibend und
unverbindlich. Dies gilt für Angebote jeglicher Art, mündlich, in
Schriftform, in Form von Prospekten, Veröffentlichungen im
Internet, Zeitschriften usw.
03.2 Jede Beauftragung durch den Kunden gilt als verbindliches
Vertragsangebot, soweit sich daraus selbst oder durch andere
Vereinbarungen nicht etwas anderes ergibt. Die HCL-Lab ist
berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen
anzunehmen. Die Annahme erfolgt ausschließlich in Form einer
schriftlichen Auftragsbestätigung. Die Annahme des Auftrages
behält sich die HCL-Lab vor.  
03.3 Der Kunde hat die HCL-Lab über alle im Zusammenhang
mit der zu erbringenden Leistung zu berücksichtigenden
Besonderheiten schriftlich zu informieren. Insbesondere auch
über Umfang und Form der zu verarbeitenden Daten sowie
über Pflichten, Vorschriften, Vorgaben usw.
03.4 Sämtliche im Zusammenhang mit der Leistung stehenden
erforderlichen Frachtkosten (für Versand von Hardware,
Software, Komponenten, usw.) gehen zu Lasten des Kunden.
Die Beauftragung von Frachtführern und das damit verbundene
Risiko (Verzug, Beschädigung, Verlust, usw.) obliegen dem
Kunden.
03.5 Der Kunde hat bei Auftragserteilung die verantwortlichen
Mitarbeiter seines Unternehmens zu benennen, welche
berechtigt sind Informationen im Rahmen der zu erbringenden
Leistung entgegen zu nehmen, bzw. zur Verfügung zu stellen.

04. Haftung
04.1 Die HCL-Lab haftet nicht für Verzug der vereinbarten
Leistung aufgrund höherer Gewalt oder von Ereignissen, die
die HCL-Lab nicht zu vertreten hat und die Durchführung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. Krieg,
Unfall, Verkehrsstau, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von
erforderlichem Material, Arbeitskampf (Streik), Aussperrung,
Betriebsstörungen, behördlicher Anordnung, usw. Die HCL-Lab
behält sich in diesem Fall eine den Umständen entsprechende
Aufschiebung des Leistungstermins, bzw. den Rücktritt vom
Vertrag oder Teilen des Vertrages vor.
04.2 Die vereinbarten Leistungen erfolgen nach besten Wissen
und Gewissen mit geeignetem Equipment durch qualifizierte
Mitarbeiter. Die HCL-Lab haftet nicht für Schäden an zu diesem
Zweck überlassener Hardware, soweit der HCL-Lab nicht grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Der
Nachweis obliegt dem Kunden.
04.3 Die HCL-Lab haftet nicht für Folgeschäden im
Zusammenhang mit erbrachten Leistungen (z.B. durch Verzug,  
nicht erteiltem Auftrag oder Zuschlag bei Ausschreibungen,
Regressansprüchen Dritter, usw.).  
04.4 Anspruch auf Ersatzvornahme, Vertragsrücktritt oder
Erstattung erlangt der Kunde erst dann, wenn die HCL-Lab die
Nacherfüllung ablehnt bzw. wenn zwei Versuche der
Nacherfüllung fehlgeschlagen sind.

05. Datenschutz
05.1 Die HCL-Lab verpflichtet sich, persönliche Kundendaten
gemäß §5 BDSG vertraulich zu behandeln. Die Mitarbeiter der
HCL-Lab sind entsprechend verpflichtet. Die Verarbeitung und
Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich in dem für die
Durchführung einer beauftragten Leistung erforderlichen
Umfang.  
05.2 Das Recht gemäß BDSG auf Auskunft, Berichtigung,
Sperrung, Löschung oder Widerspruch mit Bezug auf
gespeicherte Daten kann unabhängig vom Ort der Speicherung
bei der HCL-Lab geltend gemacht werden.

06. Vergütung, Zahlungsbedingungen
06.1 Soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist,
richtet sich die Höhe des Preises für die jeweilige Leistung bzw.
Teilleistung nach der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung
gültigen Preisliste der HCL-Lab. Alle Preise verstehen sich
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
06.2 Die HCL-Lab ist berechtigt, eine abgeschlossene
Teilleistung nach Zustellung an den Kunden in Rechnung zu
stellen.
06.3  Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab
Rechnungserhalt zu begleichen, soweit nicht etwas anderes
schriftlich vereinbart ist. Mit dem Ablauf der Zahlungsfrist
kommt der Kunde in Verzug. Der jährliche Verzugszins liegt
gemäß §247 BGB 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz.
06.4 Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur dann
zu, wenn seine Gegenansprüche auf dem selben
Vertragsverhältnis beruhen und rechtskräftig festgestellt
wurden oder die HCL-Lab diese Gegenansprüche schriftlich
anerkannt hat.
06.5 Kommt ein Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nach, oder
sollten der HCL-Lab Umstände bekannt werden, die die
Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist die HCL-
Lab berechtigt, weitere Leistungen aus dem selben
Rechtsverhältnis vorläufig einzustellen und sämtliche offenen
Forderungen sofort fällig zu stellen. Etwa vereinbarte Termine
und Fristen zur Durchführung von Leistungen seitens der HCL-
Lab sind in diesem Falle hinfällig, ohne dass es gesonderter
Mitteilung gegenüber dem säumigen Kunden bedarf. Die HCL-
Lab behält sich in diesem Fall vor, vom Vertrag zurück zu
treten und ggf. Schadensersatzansprüche geltend zu machen.